Mit dem Erwerb dieses Loses bist Du ein Wettbewerbsteilnehmer. Gratulation!
Und als solcher erklärst Du Dich dadurch mit den nachstehenden Wettbewerbsbedingungen einverstanden:
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, keinen direkten oder indirekten Einfluss auf das Renn geschehen zu nehmen. Zuschauen und Zurufen ist erwünscht. Die Ein- und
Auswasserung der Ente ist alleinige Angelegenheit der Veranstalter.
Die Ente wird nicht ausgehändigt und bleibt im Besitz des Veranstalters. Deshalb adoptierst Du die Ente auch „nur“, Du kaufst also ein Los mit einer Nummer.
Ähnlich wie man beim Lotto die Kugeln auch nicht bekommt, wenn man gewinnt, erwirbt man mit seiner Teilnahme und Bezahlung kein Recht auf die Ente, sondern erhält ausschließlich das
Zertifikat über die teilnehmende Ente.
Die Versicherung bei der Teilnahme am Rennen ist Privat-Angelegenheit, die Organisatoren und Veranstalter lehnen jede Haftung ab. Du solltest also nicht
zu sehr am Flußrand mit fiebern – fällst Du z. B. rein, ist es Deine Sache, wie Deine Klamotten wieder in Ordnung kommen, okay?
Das Entenrennen findet leider nur bei entsprechender Witterung statt. Bei Absage des Entenrennens müssen wir die Gewinner – ohne Rennen –auslosen. Eine
Rückerstattung ist in jedem Fall ausgeschlossen. Die Kids rechnen schließlich fest mit dem Geld!
Die Gewinner werden auf www.konstanzer-entenrennen.de nach dem Rennen so schnell als möglich veröffentlicht. Die Gewinne müssen dann innerhalb 30 Tagen
bezogen werden, sonst verfallen sie zugunsten des Veranstalters. Über das Rennen selbst und dessen Ausgang wird keine Korrespondenz geführt – sorry, das ist definitiv zuviel Aufwand. Aber ins
Internet gucken – da steht dann alles drin.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Der Gerichtsstand ist Konstanz.
Austragungsort des Rennens ist in Konstanz im Stadtgarten auf dem Inselgraben .Und wir sehen uns hoffentlich beim Entenrennen am Samstag, den13. September
2025 im Stadtgarten!